AGB

Nachfolgend lesen Sie die AGB’s der Firma CUX Ferien

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Firma CUX Ferien.

 

Allgemein

Die von Ihnen gemietete Ferienunterkunft hier in Cuxhaven ist nicht Eigentum der Firma CUX Ferien, sie tritt lediglich als Mietvermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers auf. Sie ist berechtigt und bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.

 

Bei Buchungen und Angeboten

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie CUX Ferien verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen.

 

Ein Mietvertrag, der nicht über das Internet erfolgte, kommt erst zustande, wenn Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung innerhalb von 8 Kalendertagen zurückgesendet (auch per Fax oder Mail) sowie eine Anzahlung für das Mietobjekt auf das Konto der Firma CUX Ferien geleistet haben.

 

Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte nochmals an CUX-Ferien.

 

Sollte Ihre Rückbestätigung verspätet beim Vermittler eingehen, gilt die Buchung als nicht erfolgt. Bei Reservierung im Internet kommt die Buchung erst nach Prüfung der Angaben des Mieters und Bestätigung durch den Vermittler zustande.

Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage, ist der mündlich abgeschlossene Vertrag bindend und gilt als verbindlich.

 

Preise

Es gelten die, im Internet angegebenen Preise.

Offensichtliche Schreib- und/oder Druckfehler auf unserer Homepage verpflichten den Vermittler und Eigentümer nicht. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Verbindlich ist allein die schriftliche Buchungsbestätigung der Firma CUX Ferien.

 

Kurtaxe / sonstige Abgaben

Sofern am Ort der gemieteten Ferienwohnung nach den örtlichen Vorschriften eine Kurtaxe oder eine sonstige Abgabe von den (Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen vor Ort gesondert bezahlt werden.

 

Buchungsgebühr

Für jede Buchung berechnen wir eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 25,00 EURO.

 

Spätanreise

Für eine Anreise außerhalb der Anreisezeiten berechnen wir eine Spätanreisegebühr in Höhe von 25,00 EURO.

 

Haustiere

Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch uns vor Ort verweigert werden.

 

Änderungen

Werden auf Ihren Wunsch Änderungen des Mietvertrages (z.B. Mietzeit, Personenzahl etc.) durchgeführt, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO pauschal berechnet. Mehrere gleichzeitig gewünschte Änderungen lösen diesen Betrag nur einmal aus. Im Übrigen sind Änderungen der Buchung jederzeit möglich, bedürfen aber unbedingt unserer Bestätigung. Nach Änderung des Mietvertrages erhält der Gast eine neue Buchungsbestätigung, die anschließend unterschrieben rückbestätigt werden muss.

 

Zahlungen

Bei Erhalt des Mietvertrages werden 25 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 50,00 EURO als Anzahlung fällig. Der Restmietpreis muss bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der Firma CUX Ferien, eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochen-Frist wird der Gesamtmietpreis sofort fällig. Am Tag der Anreise ist die Gebühr für die Kurkarten in bar zu begleichen. EC-Karten oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

 

Reklamationen

Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen unverzüglich der Firma CUX Ferien zugeleitet werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich, gerichtet an CUX Ferien, geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.

 

Ersatzmieter

Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn der Firma CUX Ferien unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Die Firma CUX Ferien kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

 

Stornierung / Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich die Firma CUX Ferien bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten.

 

Bei Absage bis zu 42 Tage vor Reiseantritt: 10% des Mietpreises, mindestens aber EUR 50,00

Bei Absage ab dem 41. Tag vor Reiseantritt: 90% des Mietpreises

Für jeden Rücktritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO berechnet.

Wenn die Ferienwohnung im gebuchten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, erhält der Mieter nach Ablauf des kompletten Buchungszeitraumes eine Gutschrift für die neu vermittelten Tage. Es wird klargestellt, dass die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet wird. Der Vermieter empfiehlt im Interesse des Mieters den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Unterlagen können im Bedarfsfall beim Vermittler angefordert werden.

 

Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.

 

Aufhebung des Reisevertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.

 

Datenweitergabe

Die Firma CUX Ferien ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, an den Wohnungseigentümer und die Stadt Cuxhaven (im Rahmen der Erstellung der Touristikabgabe) weiterzuleiten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns ein schriftlicher Widerspruch zu erklären.

 

Baulärm / Baustelle

Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarerer Nähe der Ferienanlage, in der die gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die Firma CUX Ferien ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgend möglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Firma CUX Ferien zu.

 

Haftung

Weder der Vermittler noch der Eigentümer übernehmen eine Haftung

  1. a)      bei Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen die vom Vermieter eingebracht wurden.
  2. b)     Bei Diebstahl und Sachbeschädigung von bzw. an Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Fahrrädern, u.ä. des Mieters, auch wenn diese auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt sind.

Die Haftung des Vermittlers oder des Eigentümers bleibt bestehen, sofern Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder des Eigentümers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers oder Eigentümers beruhen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Vermittler oder der Eigentümer nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften und/oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers der Wohnung beruht. Ausfall von Freizeitanlagen.

 

Ausfall von Freizeitanlagen

Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von der Firma CUX Ferien oder dem vermietenden Eigentümer zu vertreten.

 

Allgemeine Verpflichtungen

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Ferienanlage geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, jedenfalls aber in dem örtlichen Vermietungsbüro einzusehen. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt die Firma CUX Ferien, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und/oder der Ferienanlage auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.

 

Auszug der Hausordnung

Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal der Firma CUX Ferien ausgeführt. Es wird erwartet, dass der Mieter zum Mietende die Bettwäsche abzieht, die Decken faltet, Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort im örtlichen Vermietungsbüro der Firma CUX Ferien zu melden.

 

Sicherheitsleistung

Die Firma CUX Ferien ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EURO zu verlangen. Die Sicherheit ist bei Anreise im örtlichen Vermietungsbüro in bar zu hinterlegen und wird bei der Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der Firma CUX Ferien, bzw. des vertretenden Eigentümers vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist die Firma CUX Ferien zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder der Firma CUX Ferien sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.

 

Links

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Sollten nach gelegentlicher Prüfung Rechtsverstöße erkennbar sein, werden die von uns gesetzten Links umgehend gelöscht.

 

Schlüsselrückgabe

Nach Beendigung der Mietzeit sind die Schlüssel der Ferienwohnung immer im Büro der Firma CUX Ferien abzugeben. Sollte das Büro geschlossen sein, sind die Schlüssel in den Briefkasten der Firma CUX Ferien einzuwerfen. Ist eine Notöffnung der Ferienwohnung erforderlich sein, weil die Schlüssel in der Ferienwohnung verblieben sind, sind die dadurch entstanden Kosten vom Feriengast zu zahlen.

 

Die Ferienwohnanlage hat eine zentrale Schließanlage. Verliert der Mieter oder eine Begleitperson einen Schlüssel, dann hat der Mieter die Kosten für einen neuen Satz bestehend aus 4 Ersatzschlüsseln plus 1 Briefkastenschlüssel zu tragen, weil der alte Schlüsselsatz nicht mehr verwendet werden kann. Der Vermittler und der Vermieter sind berechtigt, die Kosten für ein zu dieser Schließanlage passendes neues Schloss einschließlich der Schlüssel und Einbaukosten zu verlangen. 

 

Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen und -bestimmungen sowie gesetzlicher Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.