Kurbeitrag Cuxhaven

Wofür Kurbeitrag

  • jedes Frühjahr werden ca. 1000 LKW Ladungen Sand an die Stände gebracht
  • Beseitigung von Flut- und Sturmschäden
  • Reinigung der Strände
  • Bereitstellung / Säuberung der Hundestrände
  • 300 Sitzbänke im Strandbereich
  • Bereitstellung der Sanitäranlagen
  • Ausschilderung von ca. 200 km Radwege
  • Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege
  • Pflege der Grünanlagen
  • Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze
  • Einsatz von Rettungsschwimmern an den Stränden
  • Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten
  • Instandhaltung und Anschaffung von Booten und Amphie-Rangerfahrzeuge
  • Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet
  • Investitionen in die Bäderlandschaft Cuxhavens
  • kostenlose Flyer und Informationsbroschüren
  • kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc.
  • ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr
  • zahlreiche Sportveranstaltungen an den Stränden
  • u. v. m.
Cuxhaven Kurbeitrag

Einteilung Kurzonen

Kurzone 1:
Döse einschl. Grimmershörn bis Berndhardstraße, Duhnen, Sahlenburg

Kurzone 2:
Altenbruch, Berensch-Arensch, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Grimmershörn ab Bernhardstraße bis Cuxhaven-Zentrum.

Urlaub in Cuxhaven - Kurbeitrag

Gästebeitrag

Gästebeiträge 2024

(je Übernachtung und Person)

Kurzone 1

Saison A    3,80 €

Saison B    3,00 €

 

Kurzone 2

Saison A    3,00 €

Saison B    2,60 €

 

Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 01.04.-31.10. und 25.12.-31.12., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.

 

Vom Kurbeitrag befreit sind

  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
  • Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen.
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven,  wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und /oder ein "B".
  • Sich aus beruflichen Gründen in Cuxhaven aufhalten.