Kurbeitrag Cuxhaven
Wofür Kurbeitrag
- jedes Frühjahr werden ca. 1000 LKW Ladungen Sand an die Stände gebracht
- Beseitigung von Flut- und Sturmschäden
- Reinigung der Strände
- Bereitstellung / Säuberung der Hundestrände
- 300 Sitzbänke im Strandbereich
- Bereitstellung der Sanitäranlagen
- Ausschilderung von ca. 200 km Radwege
- Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege
- Pflege der Grünanlagen
- Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze
- Einsatz von Rettungsschwimmern an den Stränden
- Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten
- Instandhaltung und Anschaffung von Booten und Amphie-Rangerfahrzeuge
- Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet
- Investitionen in die Bäderlandschaft Cuxhavens
- kostenlose Flyer und Informationsbroschüren
- kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc.
- ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr
- zahlreiche Sportveranstaltungen an den Stränden
- u. v. m.
Einteilung Kurzonen
Kurzone 1:
Döse einschl. Grimmershörn bis Berndhardstraße, Duhnen, Sahlenburg
Kurzone 2:
Altenbruch, Berensch-Arensch, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Grimmershörn ab Bernhardstraße bis Cuxhaven-Zentrum.
Gästebeitrag
Gästebeiträge 2024
(je Übernachtung und Person)
Kurzone 1
Saison A 3,80 €
Saison B 3,00 €
Kurzone 2
Saison A 3,00 €
Saison B 2,60 €
Als Saison A gilt die Zeit vom 01.01.-07.01., 01.04.-31.10. und 25.12.-31.12., als Saison B gilt die übrige Zeit eines jeden Jahres. Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen.
Vom Kurbeitrag befreit sind
- Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen.
- Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
- Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).
- Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben und /oder ein "B".
- Sich aus beruflichen Gründen in Cuxhaven aufhalten.